Kostenplanung |
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DIN 276 "Kosten im Hochbau" gibt vier Kostenermittlungsarten vor. Hierzu existieren unterschiedliche Genauigkeitsanforderungen. Für alle vier Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) gibt es ein einheitliches Gliederungsschema, dass alle Kosten in (zunehmend weiter aufgefächerte) Kostengruppen einteilt. Zusätzlich zur Kostenplanung hinaus bieten wir auch die Kostensteuerung (Kosten- management) als zusätzliche Leistung an. |
Deshalb verwenden wir entsprechende Sorgfalt darauf:
Dieses Verfahren ist aufwändig, es dient aber ihrer Sicherheit: Seit 1992 (als wir mit statistischen Berechnungsverfahren begonnen haben) ergab sich bei keinem einzigen (bei unveränderter Planung) durchgeführten Bauvorhaben eine Abweichung über 10%. (Damit liegen wir übrigens erheblich über der geforderten Genauigkeit.) |
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Die Kostenfeststellung nach DIN 276 dient zum Nachweis tatsäch- lich entandener Kosten. Als Report der Ist-Kosten ist sie eine Dokumentation der Ge- samtkosten, so wie sie tatsächlich angefallen sind, oder zur Zahlung anstehen. Gegenübergestellt zu Kostenberechnung und Kostenanschlag ist er ein wertvolles Hilfsmittel zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung, da er sich möglicherweise ab- zeichnende Abweichungen rechzeitig genug transparent macht, um noch korrigie- rend eingreifen zu können. . |
Weitere Informationen zum operativen Kostenmanagement
02.03.2005